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SGB V, SGB XI, BSHG |
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Im SGB sind die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was heute dem Sozialrecht zugerechnet wird; außerhalb des SGB bleiben insbesondere solche sozialrechtlichen Rechtsmaterien, die nur einen zeitlich oder personell beschränkten Anwendungsbereich haben.
Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.
Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher zwölf Bücher, die jeweils nur in sich mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und daher gesetzestechnisch als jeweils eigenständige Gesetze gelten:
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Aufgaben des SGB V
Leistungen der Krankenversicherung
Aufgaben des MDK
Sozialgesetbuch Elftes Buch (SGB XI)
Leistungen der Pflegeversicherung
Antragstellung
Pflegegutachten durch MDK und SMD
Leistungen und Leistungsgrundsätze
Leistungsansprüche und Pflegestufen
Widerspruch und Rechtsmittel
Zusätzliche Leistungen
Pflegekurse
Reformen und Reformvorhaben
Bundessozialhilfe Gesetz (BSHG)
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Pflege
Eingliederungshilfen
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