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Erste Hilfe Training |
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In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch).
Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistungschuldig.
Ist der/die Hilfeleistende Person in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf tätig, so muss diese nach der Rechtsprechung des OLG München zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beherrschen.
Andernfalls kommt eine Haftung in Frage.
Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt unter anderem folgende Kenntnisse:
Verhalten an der Notfallstelle
Erstes Glied der Rettungskette: lebensrettende /-erhaltende Sofortmaßnahmen
Zweites Glied der Rettungskette: Notruf
Drittes Glied der Rettungskette: Erste Hilfe / Erweiterte Maßnahmen bei:
Schock als lebensbedrohlicher Zustand
Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
Vergiftungen (z.B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien oder Drogen)
Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
Verätzungen
Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen),
Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Herzrhythmusstörungen,
Knochen- und Gelenkverletzungen
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